4. Phantomspeisung

Kondensatormikrofone, aktive DI-Boxen, etc. benötigen eine Versorgungsspannung. Sofern dies nicht per Batterie oder zusätzlichem Stromanschluss erfolgen soll oder kann, bietet eine sog. Phantomspeisung die Möglichkeit der Spannungsversorgung über das symmetrische Signalkabel.

Sinn und Vorteil der sog. Phantomspeisung (gegenüber den vielen, früheren uneinheitlichen Tonadernspeisungen der Hersteller) ist u. a., dass symmetrisch angeschlossene Geräte, die keine Spannungsversorgung benötigen, durch selbige auch nicht zerstört werden können, da beide signalführenden Tonadern gleiches Potential (i. d. R. +48V) und somit keinen Potentialunterschied besitzen. Während dynamischen Mikrofonen eine aktivierte Phantomspeisung nichts ausmacht, kann bei Bändchenmikrofonen die Phantomspeisung sogar das Mikrofon zerstören! Wer also Kondensatormikrofone und gleichzeitig Bändchenmikrofone einsetzen möchte, sollte darauf achten, dass die Phantomspeisung für jeden Kanal einzeln zugeschaltet werden kann (oft ist nur ein Schalter für alle Kanäle gleichzeitig vorhanden).

Bei unsymmetrischer Leitungsführung ist es jedoch ratsam, die Phantomspeisung abzuschalten, da in diesem Fall nur XLR-Pin 2 +48 V führt, während die gebrückten XLR-PINs 1 und 3 kurzgeschlossen sind. Nicht alle angeschlossenen Gerätschaften kommen mit einer gleichspannungsführenden Tonader zurecht. In seltenen Fällen kann dies auch zu Schäden führen.

Sollte das verwendete Mischpult nicht über kanalweise schaltbare Phantomspeisung verfügen, empfiehlt es sich, unsymmetrische Signale (z. B. von CD-Player, Effektgeräte, Keyboards, etc.) über Line-Eingänge zu betreiben, bzw. eine DI-Box zwischen zu schalten.

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